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Ernährung / Gesundheit

Inhaltsverzeichnis der Konzeption
2.9 Ernährung der Kinder
2.10 Gesundheitsvorsorge

2.9 Ernährung der Kinder
Die pädagogischen Fachkräfte bieten den Kindern die Möglichkeit täglich zu festen Zeiten das mitgebrachte Frühstück einzunehmen. Eltern geben von zu Hause, unter Beachtung der gesunden Ernährung, eine Frühstücksmahlzeit für das gemeinsame Frühstück mit.
In Regelmäßigkeit findet ein Müslifrühstück in den einzelnen Gruppen statt. Die Regelgruppe frühstückt einmal wöchentlich gemeinsam ein "Gesundes Frühstück" und ein Müslifrühstück. In der Regelgruppe dürfen die Kinder ihr Müslifrühstück eigenständig zusammenstellen und werden auch beim Schneiden von Obst und Gemüse aktiv mit einbezogen.
Die Familiengruppe frühstückt einmal monatlich das "Gesunde Frühstück" und ein wöchentliches Müslifrühstück. Die Zutaten dafür werden von den Eltern gespendet. Ebenfalls durch die Eltern wird der Obstkorb der einzelnen Gruppen aufgefüllt, so dass täglich frisches Obst oder Gemüse zur Verfügung steht.
Eltern haben die Möglichkeit über das Internet ein warmes Mittagessen für die Kinder zu bestellen. Die Kosten dafür rechnen die Eltern direkt mit der Anbieterfirma ab. Eltern können im Internet an Hand eines Speiseplans sehen, was angeboten wird. Inhaltsstoffe sind dort vermerkt. Ein Allergikeressen kann bei Bedarf gewählt werden.
Die Kinder wählen durch einen demokratischen Entscheid, in Form einer Abstimmung, die Mittagsmahlzeiten für den kommenden Monat aus. Auch hier erfolgt eine Anleitung durch die Mitarbeiterinnen.

2.10 Gesundheitsvorsorge
Bei einer Erkrankung des Kindes ist die Einrichtung bis 8.30 Uhr zu benachrichtigen. Erkrankungen des Kindes oder eines Haushaltsangehörigen des Kindes an einer übertragbaren Krankheit sind der Leitung unverzüglich mitzuteilen.
Solange die Gefahr einer Krankheitsübertragung besteht, darf das Kind oder der Haushaltsangehörige die Einrichtung nicht besuchen (§ 34 Infektionsschutzgesetz).
Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorzulegen, wenn das Kind die Einrichtung nach der Krankheit wieder besucht. Die Kosten dafür sind von den Erziehungsberechtigen zu tragen.
Medikamente werden nicht von den Mitarbeiterinnen verabreicht.