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Rahmenbedingungen

Inhaltsverzeichnis der Konzeption
2. Rahmenbedingungen
2.1 Gebäude und Außengelände der Kindertagesstätte
2.2 Regeln für das Haus
2.3 Öffnungszeiten
2.4 Ferienzeiten
2.5 Betreuungskosten
2.6 Aufnahmealter

2. Rahmenbedingungen
2.1 Gebäude und Außenanlagen der Kindertagesstätte
Die Stadt Schwentinental ist Bauträger des Gebäudes. Die Kita ist im Sommer 2015 von uns bezogen worden.
Das Gebäude umfasst eine Bruttogrundfläche von 452 qm und orientiert sich damit an den gesetzlichen Vorgaben.
Die Einrichtung unterteilt sich in drei Gruppenräume mit angrenzenden Mehrzweck- und Wirtschaftsräumen. Das angrenzende Außengelände mit Spielgeräten und Freiflächen misst 530 qm und bietet viel Raum für Bewegung. Es ist durch eine Pforte von der öffentlichen Grünanlage und dem Weg zum nahegelegenen Abenteuerspielplatz getrennt. Für die Krippe ist ein gesonderter Bereich abgeteilt, der aber bei Bedarf auch von den älteren Kindern genutzt werden kann.

2.2 Regeln für das Haus
Alle pädagogischen Fachkräfte und Kinder sind an der Festlegung sowie Einhaltung der bestehenden Regeln beteiligt und machen diese transparent.
Mit den Kindern erarbeiten wir Regeln für das gemeinsame Miteinander in unserer Kindertagesstätte. Dazu haben die einzelnen Gruppen ein gemeinsames Regelwerk mit den Kindern erarbeitet und schriftlich verfasst. Die Regelgruppe hat zusätzlich in Bild- und Schriftform eine Darstellung erarbeitet und im Gruppenraum aufgehängt.
Bei Konflikten zwischen Kindern bieten wir Konfliktlösungen an und begleiten diese (siehe auch Beschwerdeverfahren).

2.3 Öffnungszeiten
Die Kinder können montags bis freitags von 7.00 Uhr – 16.00 Uhr betreut werden. In der Zeit von 7.00 Uhr – 8.00 Uhr findet eine Betreuung aller anwesenden Kinder gemeinsam im Frühdienst statt. Anschließend werden die Kinder für die Kernzeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in ihren Gruppen betreut.
Ab 14.00 Uhr findet dann wieder eine gemeinsame Betreuung aller anwesenden Kinder im Spätdienst statt.

2.4 Ferienzeiten
Die Schließzeiten werden von der Kindertagesstättenleitung in Abstimmung mit den anderen Kindertagesstätten im Stadtgebiet, sowie mit der Betreuten-Grundschule in der Astrid Lindgren Schule Klausdorf abgesprochen und festgelegt.

Die Einrichtung ist drei Wochen in den Sommerferien, den Freitag nach Himmelfahrt und die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Hinzu kommen Fortbildungstage.
Eine Information erfolgt an den Kirchengemeinderat und den Kindertagesstättenbeirat. Zu Beginn eines Jahres erhalten die Eltern eine Information über diese Zeiten in Form eines Aushangs am Elterninfobrett.

2.5 Betreuungskosten
Verschiedene Betreuungsmodelle stehen zur Auswahl. Diese sind aus der Teilnehmerbetriebsordnung zu entnehmen. Die Betreuungskosten sind im Stadtgebiet Schwentinental einheitlich geregelt und können aus der Teilnehmerbeitragsordnung entnommen werden.

Ein Antrag auf Minderung des zu zahlenden Betrages (Sozialstaffelausgleich) sowie ein Antrag auf Geschwisterermäßigung kann bei der Stadt Schwentinental gestellt werden.
In Notfällen besteht die Möglichkeit, in der Zeit von 7.00 - 16.00 Uhr, bei Bedarf eine Verlängerung der Zeit in Anspruch zu nehmen. Die Verlängerungszeit wird bei Verspätung hinzu gekauft. Der Preis beträgt, laut Kindertagestättenbeiratsbeschluss, zurzeit pro angefangenen fünfzehn Minuten drei Euro und wird quittiert.

2.6 Aufnahmealter
Mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung können Kinder unsere Kindertagesstätte besuchen.